Für Kulturen
Gegen welche Gefahren können Sie sich versichern?- Brand
- Sturm
- Hagel
- Einbruch, Diebstahl, Wasser und andere Gefahren
- Klimaschäden
- Beleuchtungsschäden
- Schäden durch Wasser oder Nährlösung
- Maschinenbruch
- 30% Überdeckung der Versicherungssumme für Kulturen.
- Versicherungsschutz besteht auch für Klimaschäden, die auf einen plötzlichen und unvorhergesehenen Ausfall bzw. Defekt der Schirmanlage zurückzuführen sind
- Versichert sind auch Schäden, die auf eine Überhitzung von Schwefel durch einen plötzlich und unvorhergesehen auftretenden Defekt eines Schwefelverdampfers zurückzuführen sind, vorausgesetzt, dass der Schwefelverdampfer mit einer technischen Sicherheitsvorrichtung gegen Überhitzung ausgestattet ist. Von der Deckung ausgeschlossen sind Schäden durch ein Überfüllen des Schwefelverdampfers mit Schwefel, welches zu einem Überlaufen des Schwefels führt.
- Deckung für Kulturen besteht ab dreißig Tage vor Beginn des Anbaus bis einschließlich fünfzehn Tage nach Ende des Anbaus.
- Gewächshäuser und Gebäude sind mitsamt der Betriebseinrichtungen versichert.
Informationen
Möchten Sie weitere Informationen oder eine individuelle Beratung für Ihr Unternehmen? Dann wenden Sie sich bitte an Ihren Versicherungsberater bzw. Versicherungsagenten.
